Wie hoch ist die Förderung?

Für die Formate "Job Shadowing" und "Coaching-/Praxis-Einsätze" können Sie folgende Förderung beantragen.

Fördersätze für Erasmus+ Sport

Die förderfähigen Kosten ermitteln sich nach den folgenden Kriterien.

Was sind förderfähige Kosten?

Wie hoch ist die Förderung?

Reisekosten

Die Reisekosten werden gestaffelt nach Entfernungskategorien eingestuft. Die Berechnung erfolgt mit Hilfe des EU-Entfernungsrechners.

Emissionsarmes Reisen wird bei einer Entfernung bis 499 Kilometern von der EU erwartet und bei einer Entfernung bis 3.999 Kilometern durch Zuschüsse für "Green Travel" besonders gefördert.

Organisatorische Unterstützung

Die Pauschale beträgt 350,- Euro pro teilnehmende Person.

Individuelle Unterstützung

Die Pauschale pro teilnehmende Person und Tag wird gestaffelt nach drei Ländergruppen: bis 191,- Euro (Ländergruppe 1), bis 169,- Euro (Ländergruppe 2) und bis 148,- Euro (Ländergruppe 3).

Vorbereitungsbesuch

(optional)

Die Pauschale beträgt 680,- Euro pro Person für maximal zwei Teilnehmende.

Außergewöhnliche Kosten

(optional)

Bis zu 100% der tatsächlichen Kosten

Außergewöhnliche Kosten umfassen Finanzsicherheiten, hohe Reisekosten sowie Gebühren und sonstige Kosten (in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen).

Inklusion

(optional)

Erasmus+ unterstützt die inklusive Ausgestaltung von Projekten. Daher werden zusätzlich Kosten gefördert, wenn Personen mit höherem Unterstützungsbedarf an den Aktivitäten teilnehmen.

Unterstützung für Organisationen, z.B. für einen höheren Verwaltungsaufwand: 125,- Euro pro teilnehmende Person

Unterstützung für Teilnehmende, z.B. für Gebärdendolmetschung: Zusätzliche anfallende notwendige Sonderkosten werden in Höhe von 100% erstattet.

Für die Coaching-/Praxis-Einsätze gilt zusätzlich: Ab dem 15. Tag werden nur noch 70% des Fördersatzes bewilligt.

Sprachliche Unterstützung

Es besteht für alle Teilnehmende unabhängig von der Dauer der Mobilität die Möglichkeit, einen Online-Sprachkurs kostenfrei zu nutzen.

Steht die gewünschte Sprache oder das benötigte Sprachniveau nicht zur Verfügung oder bestehen für Teilnehmende mit geringeren Chancen besondere Hindernisse, kann pro Person eine sprachliche Unterstützung in Höhe von 150,- Euro für alternative Sprachkurse oder Lernmaterialien beantragt werden.