Verwendung des Logos

Empfänger*innen von Fördermitteln der Europäischen Union (EU) sind vertraglich verpflichtet, in allen Kommunikations- und Werbematerialien das Europäische Emblem (die EU-Flagge) abzubilden und auf die im Rahmen der einschlägigen EU-Programme erhaltene Förderung hinzuweisen.

Der Hinweis auf die EU-Finanzierung durch Erasmus+ Sport sollte durch den Vermerk "Kofinanziert von der Europäischen Union" neben dem EU-Emblem erfolgen. Dabei sollte der Name der Europäischen Union stets vollständig ausgeschrieben werden. Der Name des Programms darf weder im Zusammenhang der Finanzierungserklärung noch in Verbindung mit dem EU-Emblem erscheinen.